Revisionen
Selber führe ich keine Revisionsstellen-Mandate als gesetzliche Revisionsstelle.
Eine solche vermittle ich Ihnen gerne (Partnerfirma).
Für Firmen, die über keine gesetzlichen Revisionsstellen verfügen, weil sie dazu nicht verpflichtet sind, jedoch ihre Buchhaltung trotzdem nochmals durch eine Fachperson kontrollieren lassen möchten, z.B. weil die Bank oder ein Mitbeteiligter dies wünscht, biete ich Ihnen einen sogenannten Review-Bericht an (Durchsicht der Buchhaltung
mit Berichterstattung)